Sexualttäter muss entlassen werden

KARLSRUHE dpa ■ Der Bundesgerichtshof hat strenge Voraussetzungen an die Sicherungsverwahrung von Sexualstraftätern gestellt. Sie diene nicht der Korrektur früherer Entscheidungen. Wegen dieses Urteils muss nun ein 60-jähriger mehrfach vorbestrafter Sexualstraftäter entlassen werden, „selbst wenn von ihm eine erhebliche Gefahr ausgeht“, so der BGH. Die Verwahrung dürfe nur angeordnet werden, wenn in der Haft neue Tatsachen über die Tätergefährlichkeit bekannt wurden. Es sei nicht möglich, einen Täter nach seiner Haft in Verwahrung zu nehmen, wenn seine Gefährlichkeit schon beim ersten Urteil bekannt war.