Neues Umweltschadensgesetz tritt in Kraft: Dreck machen wird teurer

Ab sofort müssen Firmen die von ihnen verursachten Schäden auf eigene Kosten beseitigen. Laut Umweltexperte Christian Schrader nutzt dies dem Arten- und Naturschutz.

Die Opposition kritisiert, dass die Landwirtschaft und insolvente Firmen von dem Gesetz ausgenommen sind. Bild: dpa

FREIBURG taz Die Verschmutzung der Umwelt durch Unternehmen kommt diese künftig teurer zu stehen. Denn am Mittwoch trat das neue Umweltschadensgesetz in Kraft, das die Sanierung von Umweltschäden etwas strenger regelt. Der Bundestag hatte das Gesetz bereits im März mit den Stimmen von großer Koalition und Grünen verabschiedet, FDP und Linke enthielten sich.

Danach gilt: Wer einen Schaden an öffentlichen Gütern wie Wasser, Boden, Artenvielfalt und natürlichen Lebensräumen verursacht, muss diesen auch wieder beseitigen - und zwar auf eigene Kosten. Denn das Verursacherprinzip ist die Grundnorm des neuen Gesetzes. Zudem sind die Behörden verpflichtet, die Sanierung von Umweltschäden durchzusetzen. "Das ist ein intelligenter Anreiz, so zu wirtschaften, dass es erst gar nicht zu Umweltschäden kommt", sagte Umweltminister Sigmar Gabriel (SPD).

Das Gesetz geht auf die EU-Richtlinie zur Umwelthaftung zurück, die versucht, das Verursacherprinzip europaweit auf möglichst hohem Niveau festzuschreiben. Das deutsche Gesetz setzt die EU-Vorgaben im Wesentlichen eins zu eins um, Deutschland ist hier also kein Vorreiter. Er ist sogar zu spät; die Richtlinie hätte schon im April umgesetzt werden müssen.

Das Umweltschadensgesetz gilt auch nur für Schadensfälle, die seit dem 30. April 2007 verursacht wurden. Das ist aber nicht so schlimm, denn schon bisher gab es im deutschen Umweltrecht Regeln zur Sanierung von öffentlichen Umweltschäden, etwa im Bodenschutzgesetz und im Wasserhaushaltsgesetz. Vorteile bringt das neue Gesetz nach Ansicht des Umweltrechtlers Christian Schrader vor allem bei Schäden an der Biodiversität, also im Arten- und Naturschutz. Für Beeinträchtigungen des Klimas, der Luft oder durch Lärm gilt das neue Gesetz gar nicht.

Neu ist allerdings auch ein Klagerecht der Umweltverbände, die von den Behörden künftig Maßnahmen einfordern können. Experte Schrader, der an der Fachhochschule Fulda lehrt, rechnet allerdings nicht mit vielen Anwendungsfällen.

Die Opposition im Bundestag kritisierte vor allem, dass die Landwirtschaft ausdrücklich aus dem Anwendungsbereich des neuen Gesetzes herausgenommen wurde. Die Linke forderte außerdem eine Pflichtversicherung der Unternehmen für eventuelle Umweltschäden. Wenn ein Verursacher pleite oder gar nicht feststellbar ist, dann muss wie bisher der Staat die Sanierung der Schäden an Boden und Wasser bezahlen. Für Umweltschäden bei Privatpersonen und anderen Unternehmen gilt weiterhin das Umwelthaftungsgesetz von 1991. Wer Schäden an Gesundheit und Eigentum erleidet, kann diese zivilrechtlich gegenüber dem Verursacher einklagen.

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