URTEIL/TOTENRUHE
: Zahngold geschützt

Auch Zahngold steht unter dem Schutz der Totenruhe Das entschied das OLG Bamberg und hob die Freisprüche für drei frühere Krematoriumsmitarbeiter auf. Die Männer hatten in rund 600 Fällen das Zahngold verbrannter Toter genommen und „versilbert“. Das OLG wies den Fall nun an das Amtsgericht Hof zurück. (dpa)