STUDIENGEBÜHREN
: Nicht rückwirkend

Auf Thüringer Unis kommen vermutlich Rückforderungen von Langzeitstudenten zu. Das OVG Weimar urteilte, dass Studenten, die vor Inkrafttreten des Gesetzes ihr Fach wechselten und die Regelstudienzeit um mehr als vier Semester überzogen, die 500 Euro pro Semester nicht zahlen müssen. (Az. 1 KO 1019/06) (dpa)