Rechtsanwälte dürfen Beratungsstunden im Internet versteigern. Das verstoße nicht gegen das Berufsrecht, und auch sonst sei "für eine Beeinträchtigung schützenswerter Gemeinwohlbelange nichts ersichtlich", hieß es gestern in einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe (Az: 1 BvR 1886/06). (afp)
Der Historiker Christian Gerlach hat extrem gewalttätige Gesellschaften untersucht. Sein Ergebnis: Auch die Zivilbevölkerung kann Auslöser von Massengewalt sein.
