Vorschlag des Bund Deutscher Kriminalbeamter: Zentrale Telefondatei gefordert

Die Telekom-Affäre schlägt ungeahnte Wellen: Kriminalbeamte fordern jetzt, dass Datenschützer eine Zentraldatei für Telefonverbindungen verwalten.

Mit der zentralen Telefondatei sollen Spitzelaffären vermieden werden, meint der BDK. Bild: dpa

BERLIN taz Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hat gefordert, Verbindungsdaten von Telefonkunden in einer Zentraldatei unter Aufsicht von Datenschützern zu speichern.

Dies sei ein geeigneter Weg, um Spitzelaffären in der Privatwirtschaft künftig zu vermeiden, sagte der BDK-Vorsitzende Klaus Jansen der taz: "Ein solches Sicherheits-Center dürfte die Daten nur mit entsprechender richterlicher Vorlage und für die erforderliche Dauer herausgeben." Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar wies den Vorschlag zurück. Er plädiere eher dafür, auf die Vorratsdatenspeicherung komplett zu verzichten, sagte er.

Mit dem Vorstoß reagiert der Kriminalistenverband auf den jüngsten Überwachungsskandal bei der Deutschen Telekom. Am Wochenende hatte das Unternehmen eingeräumt, dass die Telefonverbindungsdaten des eigenen Führungspersonals im großen Stil ausgewertet wurden. Laut Spiegel sollten damit undichte Stellen im Unternehmen aufgespürt werden.

Jansen sprach sich generell für eine Vorratsdatenspeicherung aus. "Verbindungsdaten sind eine absolute kriminalistische Notwendigkeit, gerade wenn wir grenzübergreifend und zeitkritisch etwa in Terrorverfahren agieren müssen", sagte der BDK-Chef. "Aber benutzt werden dürfen sie eben ausschließlich unter unseren engen rechtsstaatlichen Voraussetzungen." Nur eine unabhängige Zentralbehörde könne ausreichend kontrollieren, ob die rechtlichen Schranken auch eingehalten würden.

Auf das "Sicherheits-Center" könnten nach Vorstellung des BDK-Chefs sowohl der Staat zu Strafverfolgungszwecken als auch privatwirtschaftliche Firmen zu Abrechnungszwecken zugreifen. Die Kontrolle solle Bundes- und Landesdatenschutzbeauftragten obliegen. Damit diese jedoch auch tatsächlich unabhängig agieren könnten, müsse die organisatorische Anbindung der Datenschutzämter an das Bundesinnenministerium überdacht werden. "Es hat ein Geschmäckle, dass der Datenschutzbeauftragte an der Exekutive hängt. Er gehört völlig unabhängig. Das Amt könnte etwa am Parlament hängen", sagte der Kriminalbeamte.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar kritisierte die Idee des Kriminalverbands als "noch größeren Eingriff in den Datenschutz als die Datenspeicherung bei Unternehmen". Dem Staat dürfe kein direkter Zugriff ermöglicht werden: "Begehrlichkeiten gibt es nicht nur bei privaten Firmen." Statt sensible Infos zentral zu verwalten, müsse vom Projekt der Vorratsdatenspeicherung vielmehr komplett Abstand genommen werden. "Von der Notwendigkeit bin ich noch immer nicht überzeugt", sagte Schaar.

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