BGH stärkt Reihenhausmieter

KARLSRUHE ap ■ Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Mietern in Reihenhaussiedlungen gestärkt, wenn die Grundstücke aufgeteilt und einzeln verkauft werden. Nach dem Karlsruher Urteil haben die Mieter das Vorkaufsrecht und genießen auch Kündigungsschutz. Im konkreten Fall ging es um eine Siedlung in Berlin, die 2005 verkauft wurde. Der neue Eigentümer wollte die Siedlung in Einzelgrundstücke aufteilen und veräußern. In einem Musterprozess klagte ein Mieter auf Vorkaufsrecht und Kündigungsschutz erfolglos vor dem Amtsgericht Schöneberg und dem Landgericht Berlin, die das Vorkaufsrecht auf Eigentumswohnungen beschränkt sahen. (Az.: 8 ZR 126/07)