SOZIALHILFEEMPFÄNGER MÜSSEN AUCH ALTE KLEIDUNG TRAGEN

Sozialhilfeempfänger haben keinen Anspruch auf fabrikneue Kleidung. Wenn die staatlichen Zuschüsse nicht für Neuware reichen, müssen sie gegebenenfalls auf Flohmärkten oder in Secondhandgeschäften nach Kleidung suchen. Das geht aus einer Entscheidung des Landessozialgerichts Schleswig in Schleswig-Holstein hervor. „Die im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch […] gewährte Bekleidungsbeihilfepauschale in Höhe von jährlich fast 330,00 EUR reicht aus, um sich davon einzukleiden“, heißt es in dem jetzt veröffentlichten Beschluss (Az. L 9 B 111/08 SO PKH). In dem zugrunde liegenden Fall ging es um zwei Spezialbüstenhalter für eine 46-jährige Frau. Sie leidet unter Fettleibigkeit und wollte sich für rund 170 Euro Entlastungs-BHs kaufen. DPA