EU-URTEIL KINDSMÖRDER
: Gäfgen will Prüfung

Der Kindsmörder Magnus Gäfgen will die Ablehnung seiner Grundrechtsbeschwerde durch den EU-Gerichtshof für Menschenrechte von der Großen Kammer dieses Gerichts überprüfen lassen. Gäfgen beruft sich vor allem darauf, dass es bei der Entscheidung vom 30. Juni ein abweichendes Votum einer Richterin gegeben habe. (dpa)