REZEPTFREIE MEDIZIN
: Weiter Privatsache

Der Ausschluss nicht verschreibungspflichtiger Arznei aus der Leistungspflicht der gesetzlichen Kassen verstößt weder gegen das Grundgesetz noch gegen europäisches Recht. Dies entschied das Bundessozialgericht gestern. Die Belastung sei für die Versicherten zumutbar. Der Kläger zieht nach Karlsruhe. (AZ: B 1 KR 6/08R) (afp)