Knast für Terrorcamp

Gesetzentwurf steht: Das Training in Extremistenlagern will die Regierung mit bis zu zehn Jahren Haft bestrafen

BERLIN dpa ■ Wer sich in einem Terrorcamp ausbilden lässt, riskiert künftig eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Das am Mittwoch vom Bundeskabinett verschärfte Staatsschutzstrafrecht stellt das Vorbereiten einer schweren staatsgefährdenden Straftat, den Kontakt zu Terrorausbildern, die Herstellung und das Verwahren von Waffen und anderen gefährlichen Stoffen sowie das Verbreiten von Sprengstoffanleitungen unter Strafe.

Die Vorlage von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) beendet einen jahrelangen Koalitionsstreit, ob und wie die vermutete Vorbereitung eines Terroranschlags geahndet werden kann. Mit dem Gesetzentwurf müssen sich jetzt Bundesrat und Bundestag befassen.

Die Union wollte bereits den bloßen Aufenthalt in einem Ausbildungslager für Terroristen bestrafen. Nach dem Zypries-Entwurf muss hingegen ein Vorsatz nachgewiesen werden, eine Gewalttat zu begehen. „Dabei bleiben wir unserer Leitlinie treu, rechtsstaatliche Grundsätze auch bei der Terrorismusabwehr strikt zu wahren“, erklärte Zypries. In das Strafgesetzbuch sollen drei neue Straftatbestände eingefügt werden. Der Generalbundesanwalt erhält in diesen Fällen das Recht, die Strafverfolgung an sich zu ziehen.

CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla begrüßte die Kabinettsentscheidung. Damit werde eine Lücke im Strafrecht geschlossen. Die Opposition übte Kritik. Die FDP kritisierte, die Grenzen zwischen Strafverfolgung und Gefahrenabwehr würden verwischt. Die innenpolitische Sprecherin der Linken-Fraktion, Ulla Jelpke, warf Zypries vor, mit ihrem Entwurf die Grundlagen des Rechtsstaates zu verlassen. Wenn eine bloße Gesinnung bestraft werden soll, öffne dies Tür und Tor für die Verfolgung politisch missliebiger Personen.