PROSTITUIERTENBESUCHE
: Staat zahlt nicht

Ein Sozialhilfeempfänger hat keinen Anspruch auf staatlich bezahlte Liebesdienste. Die Kosten für Hausbesuche von Prostituierten müssen nicht aus dem Sozialhilfetopf gezahlt werden, so das LSG Thüringen. Zudem förderten Prostituiertenbesuche weder die Alltagskompetenz noch die Einbindung in das Gemeinwesen. (dpa)