Mit Gewinn zu locken kostet

BERLIN dpa ■ Ein Kaffeefahrt-Anbieter hat Kunden mit nebulösen Gewinnversprechen gelockt und muss nun auch tatsächlich zahlen. Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg verurteilte das Unternehmen dazu, einer Frau 1.500 Euro zu überweisen. Wie das Gericht mitteilte, war die Frau in einem Werbeschreiben für die Kaffeefahrt als „nächste Rubbel-Los Gewinnerin“ angesprochen worden. Beigefügt war ein Scheckvordruck über 1.500 Euro, der auf der Fahrt „durch eine originale Unterschrift seine Rechtsgültigkeit“ erhalten werde. Nach Ansicht der Richterin war das eine Gewinnzusage.