KARNEVALSZEIT
: Rauchen erlaubt

Karnevalszeit ist Ausnahmezeit, und zwar auch in Sachen Rauchverbot: Das Glimmstängelverbot kann in der „fünften Jahreszeit“ ausgesetzt werden. Mit Weiberfastnachtstart am Donnerstag 0 Uhr bis Veilchendienstag 24 Uhr können Gastronome in Kneipen und Gaststätten das Rauchen wieder zulassen – ganz legal. (dpa)