Bismarcks wollen Geld für Gut

MAGDEBURG/LEIPZIG dpa ■ Der Konflikt um die Enteignung der Nachfahren von Reichskanzler Otto von Bismarck geht in die nächste Runde. Das Bundesverwaltungsgericht wird im Frühjahr darüber entscheiden, ob den Bismarck-Erben eine Entschädigung für das durch die Bodenreform in der sowjetischen Besatzungszone enteignete Rittergut Schönhausen zusteht. Ende 2008 unterlagen die Erben vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg. Dieses urteilte, dass ein Bismarck-Enkel als deutscher Vizebotschafter in Rom ab 1940 die Nazis unterstützt habe, weshalb kein Anspruch auf Kompensation für Enteignungen bestehe. Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt.