Zwei Exhäftlinge gewinnen Klage

BONN dpa ■ Das Land NRW muss zwei Exhäftlingen der Justizvollzugsanstalt Rheinbach wegen menschenunwürdiger Unterbringung Entschädigung zahlen. Das Landgericht Bonn sprach gestern einem 58-jährigen Häftling für 223 Hafttage 5.575 Euro und einem 48-Jährigen für 44 Tage 1.100 Euro zu. Aus Platzmangel waren sie zu zweit in einer 7,6 Quadratmeter großen Einzelzelle untergebracht gewesen. Die Toilette war nicht abgetrennt und hatte keine Entlüftung. Eine solche Unterbringung verstoße laut Bundesverfassungsgericht gegen die Menschenwürde und auch gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht.