Neuer Vorschlag zur Spätabtreibung

GESETZENTWURF SPD-Frauenpolitikerin Humme will, dass Frauen Beratung auch ablehnen können

BERLIN taz | Nachdem sich in den letzten Tagen die Union, SPD und FDP auf eine Gesetzesnovelle zur Spätabtreibung geeinigt haben, liegt nun ein Gegenentwurf vor. Eine Gruppe um die Vize-Fraktionschefin der SPD, Christel Humme, will darin vor allem die Freiwilligkeit einer Beratung gewahrt wissen. „Wir fordern eine Beratung vor und nach der Pränataluntersuchung, die die Frauen aber auch ablehnen können“, sagte Humme der taz.

Das Recht auf Nichtwissen müsse gestärkt werden. Auch lehne man eine feste Bedenkfrist vor einer eventuellen Abtreibung ab, sollte die Untersuchung Hinweise auf eine Behinderung des Kindes ergeben haben. „Die Bedenkzeit sollte ausreichend sein, aber eine 3-Tages-Regel ist unsinnig“, sagte Humme. In der bereits vorliegenden Einigung von Abgeordneten der Union, SPD und FDP sind die Vorgaben strenger. Zum einen ist eine Pflicht der Ärzte vorgesehen, Frauen ausführlich zu beraten und im Zweifelsfall den Kontakt zu einer psychosozialen Beratungsstelle zu vermitteln. Zwischen der Diagnose des Arztes und einer Abtreibung müssten drei Tage verstreichen. NJ