GRUNDSATZURTEIL
: Heimliches Abhören in U-Haft gestoppt

KARLSRUHE | Heimlich abgehörte Gespräche zwischen einem Untersuchungshäftling und seiner Ehefrau dürfen nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs nicht verwertet werden. Nach dem gestrigen Urteil kann der Staat Gespräche im Besucherraum offen von einem Polizeibeamten überwachen lassen. Wenn aber vorgetäuscht wird, es höre niemand zu, verletzt die Verwertung heimlicher Aufzeichnungen das faire Verfahren. Mit dieser Entscheidung wurde ein Urteil des Landgerichts Kempten aufgehoben. (ap)