NPD kann Wahlkampf nicht zahlen

RECHTSEXTREME Ein Berliner Gericht verurteilt die Neonazi-Partei wegen fehlerhafter Rechenschaftsberichte von 2007 zu einer Millionenstrafe

„Nach diesem Urteil ziehen wir notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht“

NPD-Sprecher Klaus Beier

BERLIN taz | Die rechtsextremistische NPD muss wegen eines fehlerhaften Rechenschaftsberichts rund 1,27 Millionen Euro Strafe an den Bundestag zahlen. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht am Freitag. Damit kamen die Richter den Rechtsextremen entgegen. Ihnen hatte eine Buße von rund 2,5 Millionen Euro gedroht.

Schon vor der Entscheidung versuchte der NPD-Bundesvorsitzende Udo Voigt seine Truppe als Opfer zu verkaufen: „Wir haben den Bundestag nicht betrogen.“ Der Bescheid der Bundestagsverwaltung sei „politisch motiviert“, um ihren Wahlauftritte zu schwächen.

In der Verhandlung hatte Gerichtspräsidentin Erna Viktoria Xalter erklärt, der Rechenschaftsbericht 2007 sei nicht transparent. Gelder aus der Parteienfinanzierung wären mit einem zu niedrigen Betrag angegeben worden.

Die NPD war vor Gericht gezogen, um die Zahlung abzuwehren. Ihre Anwälte behaupteten, es seien lediglich zentrale Seiten des Berichts verwechselt worden. Der Prozessvertreter des Bundestags sprach indes von „manifesten Fehlern“. Das Parteiengesetz schreibt vor, dass bei fehlerhaften Berichten die Strafzahlung doppelt so hoch wie der falsch ausgewiesene Betrag ausfallen muss.

Ohne Steuergelder gestaltet sich die finanzielle Lage der NPD zunehmend desolat. Die Partei, deren Bundesvorstand im April in einem Positionspapier versicherte, das „System aktiv politisch stürzen“ zu wollen, erhält 40 Prozent ihrer Finanzen aus der Staatskasse. 2007 betrug der Staatszuschuss rund 1,4 Millionen Euro. Bereits vor wenigen Jahren musste die NPD wegen falschen Spendenangaben 870.000 Euro zurückzahlen. Vor einem Jahr gingen der Partei zudem wegen Veruntreuungen ihres ehemaligen Bundesschatzmeisters rund 780.000 Euro verloren.

Wenn man dem Parteichef Glauben schenkt, dann musste die Neonazi-Truppe wegen Geldmangels die Gehälter der Vorstände kürzen und die Hälfte der Mitarbeiter entlassen. Ein Insolvenzantrag sei aber bisher nicht gestellt worden. Um die Strafzahlung abzustottern, kann die NPD Ratenzahlungen vereinbaren.

Die Bundestagsverwaltung wehrt sich gegen den Vorwurf, die Rechtsextremen würden per politischer Justiz verfolgt. Christian Hoose von der Bundestagsverwaltung sagte der taz: „Nach dem Gleichheitsgrundsatz müssen wir die NPD wie alle anderen Parteien behandeln“, und wies auf den Finanzskandal der CDU-Hessen hin.

Eines steht fest: Ausgerechnet im Superwahljahr fehlt der NPD massiv Geld. Schon jetzt fordern einige Führungskader, die Landesverbände sollten ihre Wahlkämpfe selbst tragen. Die NPD will sich mit dem Urteil nicht abfinden. Bundespressesprecher Klaus Beier versicherte: „Wir ziehen notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht.“ ANDREAS SPEIT