Einigung beim Datenschutz

BERLIN | Der Handel mit Adressen wird zugunsten der Verbraucher eingeschränkt. Die große Koalition einigte sich doch noch auf eine Reform des Datenschutzrechts (taz berichtete). Wenn Unternehmen künftig Adressen weitergeben, müssen sie die Zustimmung der Verbraucher einholen. Eine fehlende Zustimmung kann nach Angaben aus der Union allerdings ersetzt werden, indem die Firmen angeben, woher sie die Daten bekommen haben. Damit gehen die Regelungen nicht so weit wie im Gesetzentwurf vorgesehen. Ein Verbandsklagerecht soll es nicht geben. (dpa)