Datenaustausch mit den USA: Schwarz-grüner Erfolg im Bundesrat

Die Länderkammer will Nachverhandlungen über einen Anti-Terror-Vertrag mit den USA durchsetzen. Die Hamburger Kritik, die mehr Datenschutz verlangte, fand eine Mehrheit.

Ab mit den Daten in die USA? Bild: ap

FREIBURG taz Der Bundesrat hat am Freitag die Bundesregierung aufgefordert, den umstrittenen Anti-Terror-Rechtshilfevertrag mit den USA nachzuverhandeln. Die Länderkammer folgte dabei einem Antrag des schwarz-grün regierten Landes Hamburg, das mehr Datenschutz verlangte. "Der Regierungswechsel in den USA bietet gute Aussichten, dass Nachverhandlungen erfolgreich sein können", sagte Hamburgs Justizsenator Till Steffen (Grüne).

Der Anfang 2008 ausgehandelte Vertrag erlaubt den USA Zugriff auf deutsche DNA-und Fingerabdruck-Datenbanken. Außerdem erleichtert er den Datenaustausch zur Terrorbekämpfung. Dabei können sogar Daten über Gesundheit, Sexualleben und Gewerkschaftszugehörigkeit an die USA übermittelt werden. Letzteres wurde zwar im Vertrag nur erwähnt, weil hier die Hürden etwas höher sind als bei anderen Daten wie etwa Adressen, sorgte aber für besondere öffentliche Empörung.

Der Bundesrat fordert nun eine Überarbeitung dieses Datenkatalogs sowie eine verbindliche Definition der Begriffe "schwerwiegende Kriminalität" und "terroristische Straftat". Außerdem sollen Betroffene auch gegen die USA einen Anspruch auf Auskunft, Berichtigung und spätere Löschung ihrer Daten erhalten.

Der Vertrag war vor einer Woche im Bundestag mit den Stimmen der großen Koalition ratifiziert worden. Der Bundesrat verzichtete gestern darauf, den Vermittlungsausschuss anzurufen, und packte seinen Wunsch auf Nachverhandlung nur in eine Entschließung. Diese hat aber Gewicht, weil Hamburg formell Widerspruch gegen den Rechtshilfevertrag angemeldet hat.

Die Hansestadt beruft sich auf das Lindauer Abkommen, das in den 50er Jahren zwischen Bund und Ländern geschlossen und seither stets beachtet wurde. Dort heißt es: Wenn ein völkerrechtlicher Vertrag des Bundes die Zuständigkeiten der Länder berührt, muss das Einverständnis aller Länder vorliegen, bevor der Vertrag in Kraft tritt. Das Rechtshilfeabkommen berührt die Länder, weil es um Gefahrenabwehr geht - eine ihrer typischen Zuständigkeiten.

Deshalb kann hier auch ein einzelnes Land wie Hamburg auf die deutsche Außenpolitik Einfluss nehmen, was die Bundesregierung mächtig wurmt. Hinter vorgehaltener Hand heißt es schon, "hier versucht der Schwanz mit dem Hund zu wedeln". Es wurde auch versucht, Druck auf Hamburgs Regierenden Bürgermeister Ole von Beust (CDU) auszuüben, damit die CDU-Mehrheit im Senat den von den Grünen gewünschten Widerspruch zurückzieht - bisher ohne Erfolg. Die Entschließung im Bundesrat zeigt allerdings, dass die Kritik Hamburgs auch von vielen geteilt wird.

Ein Sprecher von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) zeigte sich am Freitag milde. Man begrüße es, dass der Bundesrat nicht den Vermittlungsausschuss angerufen habe, und werde nun den Wunsch auf Nachverhandlungen prüfen.

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