BGH-URTEIL ZU EXPOLITIKER
: Bestochen durch Wahlkampfspende

KARLSRUHE/KÖLN | Vor zehn Jahren hat er sich mit einer Wahlkampfspende bestechen lassen – nun ist die Bewährungsstrafe für den früheren Kölner Kommunalpolitiker Klaus Heugel (SPD) rechtskräftig. Im Prozess um den Kölner Müllskandal hat der BGH die Revision des einstigen Kölner Oberstadtdirektors abgewiesen. 2008 wurde Heugel zu einem Jahr und neun Monate Haft auf Bewährung verurteilt. Es geht es um eine Spende des Exmüllunternehmers Hellmut Trienekens von 1999 für den Oberbürgermeister-Wahlkampf. (dpa)