BKA kann nichts für verspätete Internet-Sperrungen

INTERNET Kriminalamt betont, es könne jederzeit Sperrlisten für Kinderporno-Seiten liefern

FREIBURG taz | „Wir sind jederzeit willens und in der Lage, Sperrlisten für Kinderporno-Seiten im Internet zusammenzustellen“, sagte ein Sprecher des Bundeskriminalamtes (BKA) am Mittwoch der taz. Er trat damit Gerüchten entgegen, die 3-monatige Verschiebung der Sperrung von Kinderporno-Seiten sei auf Wunsch des BKA erfolgt.

Im Juni hatte der Bundestag ein Gesetz beschlossen, das eigentlich am 1. August hätte in Kraft treten sollen. Danach muss das BKA täglich eine Liste von Kinderporno-Seiten an die deutschen Internet-Provider liefern, damit diese den Zugang erschweren. Im Juli unterrichtete die Bundesregierung jedoch erst einmal die EU-Kommission von dem Gesetz und löste damit eine 3-monatige Stillhaltefrist aus, die Anfang Oktober endet.

Manche Medien stellten allerdings das verzögerte Inkrafttreten des Gesetzes als irrelevant dar. Schließlich habe das Bundeskriminalamt bereits im April – auf Vermittlung von Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) – vertraglich die Sperrung von Kinderporno-Seiten vereinbart. Doch auch an diesem Punkt trat das BKA Spekulationen entgegen: „Wir liefern derzeit keine Sperrlisten, auch nicht auf Grundlage der Verträge mit den Providern“, sagte der BKA-Sprecher. Die Verträge seien zwar nicht ausgesetzt, aber sie sähen eine 6-monatige Übergangsfrist vor, die bis Mitte Oktober dauere. Diese hätten sich die Internetfirmen ausbedungen, um die technischen Voraussetzungen für punktuelle Sperren zu schaffen.

Wie viele Kinderporno-Seiten auf den vorbereiteten Sperrlisten des BKA stehen, wollte der Sprecher nicht sagen. Sperrkritiker bezweifeln, dass es viele frei zugängliche Kinderporno-Webseiten im Internet gibt. Solches Material werde vor allem in geschlossenen Nutzergruppen getauscht. CHRISTIAN RATH