Keine Rückgabe von Grundstücken an Erben

JUSTIZSTREIT Im Rechtsstreit über die Rückübertragung ehemals jüdischer Grundstücke in Kleinmachnow bei Berlin sind die Erben vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die Betroffenen gehen völlig leer aus

KARLSRUHE dpa | Das Bundesverfassungsgericht hat die Rückgabe von Grundstücken an die Erben eines von den Nazis enteigneten jüdischen Siedlungsunternehmers abgelehnt. Der Gesetzgeber habe bei der Wiedergutmachung von NS-Unrecht einen besonders weiten Spielraum, weil es von einer „dem Grundgesetz nicht verpflichteten Staatsgewalt“ zu verantworten sei, heißt es in einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Dass 1997 die Rückgabe von Grundstücken aus dem Eigentum von Siedlungsunternehmen gesetzlich ausgeschlossen worden sei, kann laut Gericht zwar zu Ungerechtigkeiten für die Betroffenen führen. Allerdings sei die Vorschrift nicht „willkürlich“ und damit vom Grundgesetz gedeckt.

Die Grundstücke im Berliner Vorort Kleinmachnow gehörten 1933 zum Vermögen einer Siedlungsgesellschaft, an der der jüdische Bauunternehmer Adolf Sommerfeld knapp 80 Prozent der Anteile hielt. Sommerfeld wurde 1933 von SA-Männern in seinem Haus überfallen und floh kurz darauf aus Deutschland. Seine Anteile wurden nach der sogenannten Arisierung des Betriebes veräußert.

Von dem Musterverfahren sind nach Angaben des Berliner Anwalts Christian Meyer – der die rund 20 Erben vertritt – rund 700 anhängige Klagen betroffen. Er nannte die Entscheidung „nicht nachvollziehbar“, weil die Betroffenen damit völlig leer ausgingen. Er kündigte eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg an. Nach den Worten einer Kammer des Ersten Senats hat der Gesetzgeber den Schutz der späteren Siedler, die die Immobilien bis 1945 zu den seinerzeit üblichen Preisen kauften, höher gewichtet als die Interessen der NS-Opfer.