OFFENLEGUNG DER EINKÜNFTE VON ABGEORDNETEN
: Schily wegen Nebeneinkünften vor Gericht

LEIPZIG | Gegen die Offenlegung von Nebeneinkünften der Bundestagsabgeordneten hat sich Ex-Innenminister Otto Schily (SPD) vor dem Bundesverwaltungsgericht gewehrt. Der Bundestagspräsident hatte ein Ordnungsgeld verhängt, weil Schily sich weigerte, seine Anwaltseinkünfte einzeln aufgeschlüsselt zu melden, um seine Schweigepflicht nicht zu verletzen. Der Anwalt der Gegenseite konterte, Nebeneinkünfte würden in drei Stufen eingeteilt und nur die gemeldet, zudem unterlägen Verwaltungsmitarbeiter der Schweigepflicht. Das Urteil kam erst nach Redaktionschluss. (dpa)