Länder fordern mehr Geld vom Bund

HARTZ IV Der Bundesrat wehrt sich gegen steigende Belastungen durch die Unterkunftskosten für Hartz-IV-Empfänger. Preissteigerungen bei Mieten und Heizung müssten beim Bundesanteil berücksichtigt werden

BERLIN epd | Die Länder wehren sich gegen steigende Belastungen für die Kommunen durch die Unterkunftskosten für Hartz-IV-Empfänger. Der Bundesrat verlangte am Freitag in Berlin, den Bundesanteil zu erhöhen. Es müssten die tatsächlichen Kostensteigerungen bei Mieten und Heizung berücksichtigt werden, forderte die Länderkammer.

Der Bund will seinen Anteil an den Unterkunftskosten im kommenden Jahr von 26 auf 23,6 Prozent senken. Das entspricht einem Zuschuss von 3,7 Milliarden Euro bei vorausgesagten Kosten von 15,8 Milliarden Euro.

Den Kommunen liefen die Kosten davon, während der Bund seinen Anteil verringere, kritisierte die Sozialministerin Mecklenburg-Vorpommerns, Manuela Schwesig (SPD). Berlins Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos) verwies darauf, dass sich gerade die Energiepreise stark erhöht hätten. Die Länder verlangen, dass die Berechnung des Bundeszuschusses verändert wird. Sie richtet sich bisher allein nach der Zahl der Hartz-IV-Haushalte, der sogenannten Bedarfsgemeinschaften.

Die steigenden Miet- und Heizkosten würden nicht berücksichtigt, kritisieren die Länder. Sie rechnen vor, dass trotz eines Rückgangs der Bedarfsgemeinschaften die Unterkunftskosten gestiegen seien. Zudem sei im kommenden Jahr mit mehr Langzeitarbeitslosen zu rechnen. Der Bund halte seine Zusage nicht ein, die Kommunen jedes Jahr um 2,5 Milliarden Euro zu entlasten.

Städte und Gemeinden müssen die Mieten und Heizkosten für Hartz-IV-Empfänger bezahlen. Der Bund gibt einen Zuschuss, der sich erhöht oder sinkt, wenn die Zahl der Haushalte mit Hartz-IV-Empfängern zu- oder abnimmt. Der Zuschuss wird in jedem Jahr neu berechnet.

Nach Angaben der Bundesregierung sank die Zahl der Bedarfsgemeinschaften im Berechnungszeitraum von Juli 2008 bis Juni 2009 um 3,4 Prozent von 3,65 Millionen auf 3,53 Millionen Haushalte.

Das Kabinett hatte die Verringerung des Bundeszuschusses Anfang Oktober gebilligt. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung muss nun im Bundestag behandelt werden. Der Bundesrat muss dem Gesetz am Ende zustimmen.