Vater des Winnenden-Amokläufers wird angeklagt

WAFFENRECHT Die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart greift in den Fall ein und ordnet einen Prozess an

STUTTGART ap | Der Vater des Amokläufers von Winnenden soll vor Gericht kommen. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart muss Anklage gegen ihn erheben, wie das baden-württembergische Justizministerium am Donnerstag mitteilte. Die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart habe eine entsprechende Verfügung erlassen. Ministeriumssprecher Stefan Wirz sagte AP, damit sei klar, dass das Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung nicht eingestellt oder mit einem Strafbefehl abgeschlossen werden könne.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen den Unternehmer Jörg K. wegen fahrlässiger Tötung ermittelt. Ebenso wie die Generalstaatsanwaltschaft wollte sie gestern keine Stellungnahme abgeben.

Bei dem Amoklauf am 11. März 2009 hatte der 17-jährige Tim K. mit einer Waffe und Munition seines Vaters an der Albertville-Realschule von Winnenden und in einem Autohaus im Nachbarort Wendlingen 15 Menschen erschossen und sich selbst getötet.

Der Vater Jörg K. hatte die Tatwaffe ungesichert im Schlafzimmer seines Hauses liegen lassen und nicht wie vorgeschrieben im Schrank verschlossen. Als Mitglied eines Schützenvereins besaß Jörg K. 16 Waffen.

Die Anklage gegen den Vater solle wahrscheinlich noch im November erhoben werden, hieß es in Justizkreisen. Fahrlässige Tötung kann mit Geldstrafe oder mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden.

Die Staatsanwaltschaft wollte das Verfahren gegen den Vater von Tim K. offenbar mit einem Strafbefehl beenden. Darauf hatten die Angehörigen der Opfer des Amoklaufs empört reagiert. Sie fordern einen Prozess. Der Vater habe „grob sorgfaltswidrig“ seinem „psychisch kranken“ Sohn den „Zugang zu einer Waffe und 400 Schuss Munition ermöglicht“, erklärten sie.