BUNDESGERICHTSHOF
: Mammutverfahren erleichtert

KARLSRUHE | Das Verlesen der Anklage in Mammutverfahren kann künftig abgekürzt werden. Bei Serientätern müssen nicht alle Tatdetails zum Prozessbeginn vorgetragen werden, stellte der Bundesgerichtshof fest. Einer Aufzählung von Einzelheiten, die sich über Stunden oder gar Tage hinzieht, könnten weder Prozessbeteiligte noch Zuhörer folgen. Dies sei reine Zeitverschwendung. Dies entbinde die Gerichte jedoch nicht von der Verpflichtung, die Vorwürfe in der Hauptverhandlung in allen Einzelheiten aufzuklären. (dpa)