VERWUNDETE SOLDATEN
: Bis zu 150.000 Euro Entschädigung

BERLIN | Im Auslandseinsatz verwundete Soldaten sollen künftig mit bis zu 150.000 Euro entschädigt werden. Das Kabinett will am Mittwoch den Weg dafür freimachen, bestätigte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums. Demnach soll das Gesetz nach der Zustimmung des Bundestags 2012 in Kraft treten und rückwirkend zum 1. Januar 2011 gelten. Das Einsatzversorgungsverbesserungsgesetz bedeutet für den Bund Mehrausgaben von bis zu zehn Millionen Euro. Die bisherige Entschädigung beträgt maximal 80.000 Euro. Wird ein Soldat bei einem Einsatz so schwer verwundet, dass seine Erwerbstätigkeit um 50 Prozent gemindert ist, soll er künftig einmalig 150.000 Euro erhalten. Erhöht werden soll auch die einmalige Ausgleichszahlung für verletzte Zeitsoldaten – von 15.000 auf 30.000 Euro. (dpa)