Haftstrafe für Gewalttat auf einem Berliner U-Bahnhof

PROZESS Das Gericht bleibt unter Strafantrag der Staatsanwaltschaft: 2 Jahre und 10 Monate

Wer einem Menschen, der auf einem Betonboden liegt, wuchtige Fußtritte gegen den Kopf verpasst, weiß um die Gefährlichkeit seines Tuns. Das ist die Botschaft, die eine Jugendstrafkammer des Berliner Landgerichts am Montag aussendet, als es den 18-jährigen Schüler Torben P. wegen versuchten Totschlags verurteilte. Mit einer Jugendstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten blieb das Gericht allerdings unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die 4 Jahre Haft gefordert hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Gymnasiasten unterstellt, das Entsetzen über seine Tat geheuchelt zu haben. Das Gericht sieht das anders: „Wir glauben Herrn P., dass er schockiert und bestürzt über sich selbst ist“, sagte der Vorsitzende Richter Uwe Nötzel.

Die Tat ereignete sich Ostersamstag gegen 3 Uhr morgens auf dem Berliner U-Bahnhof Friedrichstraße. Drei Überwachungskameras haben das Geschehen festgehalten. Die Bilder zeigen, wie Torben P. und ein gleichaltriger Mitangeklagter erheblich alkoholisiert und in Provozierlaune auf das spätere Opfer, einen 29-jährigen Handwerker, treffen. Die Beteiligten kennen sich nicht. Es gibt einen Wortwechsel, später eine Schubserei.

Richter Nötzel interpretiert die Bilder in der Urteilsbegründung so, dass sich der Handwerker wehrt, aber seinerseits nicht aktiv handgreiflich wird. Plötzlich verpasst ihm Torben P. mit einer nahezu vollen Hartplastikflasche einen Schlag gegen den Kopf. Der Angegriffene prallt mit dem Kopf auf den Boden. Einmal, zweimal, dreimal springt ihm Torben P. gegen den Kopf, „schwungvoll und kraftvoll“, so Nötzel. Als P. zum vierten Mal ausholt,wirft sich ein Augenzeuge dazwischen. Auch dieser Mann wird zu Boden gebracht. Ob es an dem Zeugen lag, oder daran, dass Torben P. Turnschuhe mit weichen Sohlen trug – „ein glücklicher Zufall hat das böse Ende verhindert“, so der Richter. Der Handwerker hatte vergleichsweise geringe Verletzungen.

Als strafmildernd wertete das Gericht, dass Torben P. nie zuvor straffällig geworden ist. Auch die „reißerische und objektiv falsche Berichterstattung“ von Teilen der Medien wirkte sich strafmildernd aus. Nötzel sprach von einer Prangerwirkung. „Einen 18-Jährigen trifft das ungleich härter.“ PLUTONIA PLARRE