BGH ZU KUCKUCKSKINDERN
: Scheinvater darf biologischen kennen

KARLSRUHE | Kindesmutter zur Auskunft verpflichtet: Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) kann ein Scheinvater von der Kindesmutter den Namen des biologischen Kindesvaters verlangen. Er kann dann vom biologischen Vater Rückerstattung geleisteter Unterhaltszahlungen fordern. Zur Begründung des gestern verkündeten Urteils heißt es in Karlsruhe, das Recht der Mutter auf Schutz ihrer Intimsphäre überwiege nicht das Recht des Scheinvaters auf effektiven Rechtsschutz. (dapd)

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