FALL VON HAUSSKLAVEREI
: Angeklagter zu fast neun Jahren verurteilt

HASSMERSHEIM | Im Fall der „Haussklavin von Haßmersheim“ muss der Hauptangeklagte für fast neun Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Mosbach verurteilte den 51-jährigen Horst K. wegen Geiselnahme sowie gefährlicher und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und zehn Monaten. Seine Ehefrau Lilia K. muss eine Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten absitzen. Das Ehepaar hatte gestanden, eine heute 21-Jährige aus Würzburg monatelang gefangen gehalten zu haben. (dapd)