KÖLN Ein Urteil des Finanzgerichts Köln weckt Hoffnungen auf ein Ehegattensplitting auch für Homo-Paare. Bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts seien eingetragene Lebenspartner bei Lohn- und Einkommensteuer vorläufig wie Ehegatten zu behandeln, entschied das Gericht (Az.: 4 V 2831/11). Die anhängigen Verfassungsbeschwerden zu dieser Frage haben nach Einschätzung der Kölner Richter "durchaus Erfolgsaussichten". (dpa)
Der Historiker Christian Gerlach hat extrem gewalttätige Gesellschaften untersucht. Sein Ergebnis: Auch die Zivilbevölkerung kann Auslöser von Massengewalt sein.
