HARTZ IV
: Bezug für EU-Ausländer erleichtert

KASSEL | EU-Ausländer können Anspruch auf Hartz IV haben, auch wenn sie hier noch nie gearbeitet haben. Das Bundessozialgericht gab gestern einer in Berlin lebenden Polin recht. Das Jobcenter hatte ihr ALG II verweigert, weil sie sich allein zur Arbeitssuche in Deutschland aufhalte. Demnach können EU-Ausländer keine Sozialleistungen bekommen. Das BSG sah das anders: Weil die Frau bereits als Kind mit ihren Eltern eingereist sei, beruhe ihr Aufenthaltsrecht auf Familienzuzug. Damit stehe ihr Unterstützung zu. (dapd)