DISKO-EINLASSKONTROLLEN
: Syrer erhält Entschädigung

LEIPZIG | Das Leipziger Amtsgericht hat am Freitag die Einlasskontrollen in einer Diskothek als diskriminierend verurteilt. Damit gaben sie der Klage eines syrischen Studenten vom Oktober Recht. Das Urteil könnte Präzedenzwirkung für mehrere Klagen haben, die derzeit vor dem Amtsgericht Leipzig zur Verhandlung anstehen. Dabei müssen sich fünf weitere Leipziger Clubs in den kommenden Wochen verantworten, weil sie aus Sicht der Kläger gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstießen. (epd)