Manipulation künftig strafbar

GESUNDHEIT Der Bundestag will das Transplantationsgesetz ändern: Ärzte, die gegen die Regeln der Organ-Warteliste verstoßen, werden strenger verfolgt

BERLIN taz | Den Betrügereien bei der Vergabe lebensrettender Organe an mehreren deutschen Unikliniken sollen nun doch mehr als symbolische Konsequenzen folgen. Wer die Warteliste für Spenderorgane manipuliert, um die eigenen Patienten zu bevorzugen, macht sich künftig strafbar. Und die Richtlinien, nach denen Herzen, Lungen, Lebern, Nieren und Bauchspeicheldrüsen vergeben werden, muss die hierfür zuständige Bundesärztekammer sich demnächst vom Gesundheitsministerium genehmigen lassen. Das sieht ein fraktionsübergreifender Entschließungsantrag vor, auf den sich Union, FDP, SPD, Grüne und Linke geeinigt haben. Diese Woche soll er offiziell verabschiedet werden.

„Die entsprechenden Änderungen im Transplantationsgesetz werden noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten“, sagte der grüne Bundestagsabgeordnete Harald Terpe der taz. Er zählt zu den maßgeblichen Verhandlungsführern in der Debatte um die Neuordnung des Organspende- und Transplantationswesens.

In den letzten Monaten waren zahlreiche Verstöße gegen die Organvergabe-Regeln bekannt geworden. Unter Juristen ist jedoch umstritten, ob und wie diese Manipulationen nach geltendem Recht sanktioniert werden können. Bayerische Staatsanwälte und Rechtswissenschaftler verschiedener Universitäten hatten zuletzt von einer „Strafbarkeitslücke“ gesprochen. Diese soll die Änderung im Transplantationsgesetz nun schließen. „Wie hoch das Strafmaß sein wird, wird dann die richterliche Praxis zeigen“, sagte Terpe. Die Fraktionen selbst wollten es nicht konkretisieren.

Die Regelung, wonach die Bundesärztekammer künftig ihre Richtlinien vom Gesundheitsministerium genehmigen lassen müsse, solle für mehr Transparenz und Vertrauen sorgen, sagte Terpe. Bislang hatte die Kammer, die lediglich privaten Vereinsstatus besitzt, ihre Regeln weitgehend selbst bestimmt. Daneben sieht die fraktionsübergreifende Einigung vor, dass die Regierung während der nächsten drei Jahre dem Bundestag einen jährlichen Bericht zu den Transplantationen vorlegen muss. H. HAARHOFF