Zwangsvorsorge ist umstritten

RENTE Petitionsausschuss des Bundestags empfiehlt flexible Beiträge und befristete Freistellungen in der Pflichtversicherung für Selbständige

BERLIN taz | Selbständige, die per Gesetz zur Altersvorsorge verpflichtet werden sollen, brauchen ein großes Maß an Wahlfreiheit und Flexibilität. Dies geht aus einer Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses hervor, die dem Bundestag heute zugeleitet wird.

Die Empfehlung bezieht sich auf eine Petition mit 80.000 Unterzeichnern, die gegen die Pläne von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) protestieren, Selbständige zur Altersvorsorge zu verpflichten. Der Hamburger IT-Unternehmer Tim Wessels hatte die Protestaktion gestartet. Von der Leyen hatte im vergangenen Jahr ein Konzept vorgelegt, nach dem jüngere Selbständige dazu verpflichtet werden sollen, entweder in der gesetzlichen oder in einer privaten Rentenversicherung so viel Beiträge zu entrichten, dass am Ende eine Altersversorgung oberhalb der Grundsicherung herauskommt. Dies hätte zu Mindestbeiträgen in Höhe von monatlich 250 bis 300 Euro geführt.

In der Empfehlung des Petitionsausschusses heißt es nun, den Selbständigen müssten gerade in der Anfangsphase „flexible Beitragszahlungen“ und „befristete Beitragsfreiheit“ zugestanden werden.

Die verpflichtende Altersvorsorge für Selbständige ist in den Wahlprogrammen von Union, SPD, Grünen und Linken enthalten. So sollen Selbständige etwa nach dem grünen Rentenkonzept sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberbeitrag in die gesetzliche Rentenkasse entrichten, erklärte der grüne Rentenexperte Wolfgang Strengmann-Kuhn. Dies wäre fast ein Fünftel des Einkommens als monatlicher Beitrag, allerdings soll es für Kleinverdiener Entlastungen geben. Die SPD will gleichfalls eine verpflichtende Einzahlung in die gesetzliche Rentenkasse. Beschwerdeführer Tim Wessels warnte jedoch vor „finanzieller Überforderung“ der Kleinunternehmer durch die verpflichtende Vorsorge. BARBARA DRIBBUSCH