DATENSCHUTZ
: Gesundheitskarte verfassungsgemäß

BERLIN | Versicherte müssen ab dem 1. Januar 2014 die elektronische Gesundheitskarte als Versicherungsnachweis nutzen. Sowohl die Nutzungspflicht als auch die umstrittene Speicherung der Personaldaten auf der Karte seien durch das überwiegende Interesse der Versichertengemeinschaft gedeckt, teilte die 81. Kammer des Sozialgerichts Berlin mit. Versicherte hatten sich vor Gericht gegen die Einführung der neuen Gesundheitskarte gewehrt. Sie hatten datenschutzrechtliche Bedenken geltend gemacht. (taz)