Vermieter müssen reparieren

URTEIL Der Bundesgerichtshof gibt Mietern aus Euskirchen recht, die Brand verschuldet haben

KARLSRUHE epd | Wenn Mieter einen Schaden an ihrer Wohnung verursachen, muss der Vermieter diesen Mangel zwingend beheben. Das gilt selbst dann, wenn der Mieter ihn selbst verursacht hat, entschied am Mittwoch der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Werde der Schaden nicht behoben, könne auch eine Mietminderung in Betracht kommen, betonten die Richter.

Im verhandelten Fall bekamen Mieter aus Euskirchen recht. 2012 hatte deren damals zwölfjährige Tochter beim Kochen mit heißem Öl nicht aufgepasst und einen Wohnungsbrand verursacht. Die Haftpflichtversicherung der Mieter wollte für den Schaden nicht aufkommen. Das sei Sache der Wohngebäudeversicherung des Vermieters, lautete deren Argument. Die Mieter forderten daraufhin von ihrem Vermieter die Beseitigung des Brandschadens. Bis dahin wollten sie die Miete mindern.

Der Vermieter wollte das aber nicht einsehen. Zum einen hätten die Mieter das Feuer schuldhaft verursacht. Außerdem fürchtete der Eigentümer steigende Versicherungskosten. (Az. VIII ZR 191/13)