Ein Demonstratiönchen für die G-7-Gegner

VERBOTE Der Sternmarsch der Gipfelgegner nach Elmau darf nicht wie geplant stattfinden. Eine Demoroute ist lediglich 40 Meter lang. Die Grenzpolizei schnappt statt Protestlern vor allem Flüchtlinge

Den Gegnern des G-7-Gipfels in Elmau bleibt nicht viel mehr als Galgenhumor. Von dem geplanten Sternmarsch, der am Sonntag von fünf Startpunkten aus zum Tagungsort führen sollte, hat das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen in einer 96-seitigen Verfügung nicht viel übrig gelassen. So wurde eine Demonstration aus dem Örtchen Klais für lediglich 40 Meter erlaubt. Der Bescheid sei ausgedruckt „länger als die tatsächliche Demoroute“, teilte das Bündnis „Stop G7-Elmau“ am Montag mit. Es handele sich damit um die „kürzeste Demonstrationsstrecke, die es wohl jemals gegeben hat“.

Ebenfalls nicht wie geplant stattfinden darf ein Autokorso, der Demonstranten aus Garmisch zu den Kundgebungen nach Klais und Mittenwald bringen sollte. Die Bundesstraße 2 solle für die Gipfelteilnehmer und als Rettungsweg freigehalten werden. Eine weitere Route mit dem Startpunkt Mittenwald wurde auf einen versteckten Waldwanderweg verwiesen. Das Bündnis hat angekündigt, gegen die Verbote gerichtlich vorzugehen. Eine Entscheidung des Münchener Verwaltungsgerichts über das geplante Protestcamp, das von den Behörden vergangene Woche verboten wurde, wird für Dienstag erwartet.

Derweil haben die vor einer Woche aufgenommenen Kontrollen an den deutschen Außengrenzen allein an den Übergängen zu Österreich, Tschechien und Polen bis zum Montag zum Aufgreifen von mehr als 2.500 Personen geführt. Mögliche „Störer“ des Gipfels wurden dabei noch keine registriert, wie ein Sprecher der Bundespolizeidirektion München gegenüber der taz sagte. Festgestellt wurden vor allem Flüchtlinge ohne gültige Ausweispapiere.

Die Bundespolizeien in Bayern und Sachsen gaben an, über 80.000 Personenkontrollen durchgeführt zu haben. Wer als vermeintlich aggressiver Demonstrant in Betracht kommt, obliegt den „Erfahrungswerten der kontrollierenden Beamten“, so Christian Meinhold, Sprecher der Polizeibehörde in Pirna. Verweigert werden kann die Einreise nach einer Abfrage im polizeilichen Informationssystem INPOL. Dort sind etwaige Straf- und Ermittlungsverfahren gespeichert. Doch auch der bloße Verdacht, dass Personen das „Demonstrationsrecht missbrauchen“ könnten, reicht für die Zurückweisung aus. Hinweise seien etwa mitgeführte Schutzwaffen, Vermummungsgegenstände oder die Verhaltensweise während der polizeilichen Befragung, so Meinhold. ERIK PETER