UNTERM STRICH

Die Berliner Frauenrechtlerin und Juristin Seyran Ateș sieht ein mögliches Staatsziel Deutsche Sprache im Grundgesetz als ein Versagen von Integrationsbemühungen in der Bundesrepublik. „Ich finde es schade, dass wir in Deutschland so weit gekommen sind, dass wir das ins Grundgesetz aufnehmen müssen“, sagte Ateș am Montag im Deutschlandradio Kultur.

Der Verfassungsrechtler Heinrich Amadeus Wolff von der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) betonte am gleichen Ort, eine Aufnahme von Deutsch als offizieller Sprache der Bundesrepublik in das Grundgesetz hätte auch juristische Konsequenzen. Diese hingen jedoch von der genauen Formulierung ab. Wenn Deutsch ein Staatsziel wäre, hätten die Staatsorgane eine Pflicht, die Pflege dieser Sprache in besonderem Maße bei ihren Handlungen zu berücksichtigen.