Kommentar Kosovo: Präzendenzfall für andere Sezessionen

Der Haager Gerichtshof prüft die Unabhängigkeit des Kosovos. Das ist gut für das Völkerrecht.

Nachdem Serbien dies beantragte, hat die Generalversammlung der UNO nun beschlossen, dass der Internationale Gerichtshof (IGH) in den Haag ein Rechtsgutachten über die einseitige Unabhängigkeitserklärung des Kosovo erstellen muss. Das ist gut für das Völkerrecht.

Die Abspaltung des Kosovo von Serbien, die von den USA und einer Mehrheit der EU-Staaten gefördert wurde, sowie die Sezession Abchasiens und Südossetiens von Georgien, die seitdem von Russland unterstützt wurde, haben allerhand völkerrechtliche Fragen aufgeworfen, die dringend zu klären sind. Zwar hat Russland bislang nur eine Hand voll weiterer Staaten dazu gewinnen können, seinem Kurs zu folgen. Aber auch die Unabhängigkeit des Kosovo wird nach acht Monaten gerade mal von einem Viertel der UNO-Mitglieder anerkannt - von 48 Staaten, um genau zu sein.

Die 22 EU-Mitglieder unter ihnen haben sich bei der Abstimmung in der Generalversammlung enthalten. Damit haben sie gezeigt, dass sie sich keineswegs so sicher sind, dass ihre Anerkennung des Kosovo dem Völkerrecht entspricht, wie sie behaupten - und wie etwa die forschen Töne der Bundeskanzlerin glauben machen sollen.

Sollte der Gerichtshof in Den Haag fest stellen, dass die einseitige Unabhängigkeit des Kosovo nicht "in Übereinstimmung mit internationalen Gesetzen" erfolgte, wird dies die jeweiligen Regierungen wahrscheinlich kaum zu einer Korrektur ihrer bereits getroffenen Entscheidungen zu Kosovo, Abchasien und Südossetien führen. Aber die Präzedenzwirkung dieser drei Fälle mit Blick auf andere Konflikte könnte ein solches Urteil zumindest eindämmen. Würde der IGH die Unabhängigkeit Kosovos in seinem Gutachten hingegen für konform mit internationalen Gesetzen erklären, würde auch auch dieses der Klärung dienen.

Mit Blick auf andere Sezessionskonflikte wäre allerdings sehr zu wünschen, dass der IGH dann auch möglichst konkrete Kriterien dafür entwickelt, wann das Recht auf Sezession einer Volksgruppe und die Erklärung der staatlichen Unabhängigkeit gegeben ist - und wie der Prozess der Abspaltung möglichst gewaltfrei umgesetzt werden könnte.

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Journalist und Buchautor, Experte für internationale Beziehungen und Konflikte. Von 1988-2020 UNO- und Schweizkorrespondent der taz mit Sitz in Genf und freier Korrespondent für andere Printmedien, Rundfunk-und Fernsehanstalten in Deutschland, Schweiz,Österreich, USA und Großbritannien; zudem tätig als Vortragsreferent, Diskutant und Moderator zu zahlreichen Themen der internationalen Politik, insbesondere:UNO, Menschenrechte, Rüstung und Abrüstung, Kriege, Nahost, Ressourcenkonflikte (Energie, Wasser, Nahrung), Afghanistan... BÜCHER: Reform oder Blockade-welche Zukunft hat die UNO? (2021); Globales Chaos-Machtlose UNO-ist die Weltorganisation überflüssig geworden? (2015), Die kommenden Kriege (2005), Irak-Chronik eines gewollten Krieges (2003); Vereinte Nationen (1995) AUSZEICHNUNGEN: 2009: Göttinger Friedenspreis 2004:Kant-Weltbürgerpreis, Freiburg 1997:Goldpreis "Excellenz im Journalismus" des Verbandes der UNO-KorrespondentInnen in New York (UNCA) für DLF-Radiofeature "UNO: Reform oder Kollaps" geb. 1954 in Köln, nach zweijährigem Zivildienst in den USA 1975-1979 Studium der Sozialarbeit, Volkswirtschaft und Journalismus in Köln; 1979-81 Redakteur bei der 1978 parallel zur taz gegründeten Westberliner Zeitung "Die Neue"; 1981-87 Referent bei der Aktion Sühnezeichen/Friedensdienste, verantwortlich für die Organisation der Bonner Friedensdemonstrationen 1981 ff.; Sprecher des Bonner Koordinationsausschuss der bundesweiten Friedensbewegung.

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