ANDREAS ZUMACH ÜBER DEN GOLDSTONE-BERICHT ZUM GAZAKRIEG
: Israels isolierte Regierung

Die Hamas suggeriert durch ihr Schweigen, dass sie das Untersuchungsergebnis akzeptiert

Der Goldstone-Bericht der UNO zu Menschenrechtsverletzungen und Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht während des Gazakrieges vom Dezember 2008 ist so umfassend, differenziert und – im besten Sinne – ausgewogen, wie das unter den von israelischer Regierungsseite erheblich erschwerten Untersuchungsbedingungen überhaupt nur möglich war. Die im Vorfeld seiner Veröffentlichung betriebene Kampagne zur Diffamierung der Goldstone-Kommission, die einige zum Teil mit Regierungsgeldern aus Tel Aviv und Washington finanzierte „Nichtregierungsorganisationen“ an den UNO-Sitzen Genf und New York verfolgten, ist damit endgültig widerlegt.

Der Bericht liefert Beweise für Kriegsverbrechen und mögliche Verbrechen gegen die Menschheit sowohl der israelischen Streitkräfte wie der Hamas. Zugleich belegt der Bericht, dass Zahl und Umfang der von israelischen Soldaten verübten Verbrechen und der durch sie verursachten Opfer und Zerstörungen deutlich höher waren als jene, für die die Hamas verantwortlich ist. Sollten tatsächlich nicht sämtliche Raketenabschüsse der Hamas und ihre Folgen in dem Bericht aufgelistet sein, liegt das allein daran, dass die israelische Regierung im Gegensatz zur Hamas jegliche Kooperation mit der Goldstone-Kommission verweigerte und keine Untersuchungen in von Hamas-Raketen getroffenen Dörfern und Städten zuließ.

Die Hamas suggeriert durch ihr –zumindest bisheriges – Schweigen, dass sie das Untersuchungsergebnis akzeptiert. Die israelische Regierung hingegen begibt sich mit ihrer pauschalen Ablehnung des angeblich „parteiischen“ Berichts leider einen weiteren Schritt in die unheilvolle Isolation, die eine nachhaltige Friedenslösung des Nahostkonflikts immer weniger vorstellbar macht. Wie allein die Regierung inzwischen dasteht, zeigt nicht zuletzt die völlig andere, positive Reaktion israelischer Menschenrechtsgruppen auf den Bericht.