Kommentar Banken-AGB: Bankrott für den Verbraucherschutz

Wer sich die neuen Allgemeine Geschäftsbedingungen der Banken ansieht, muss sich schon wundern: Für die Kontrolle ist offenbar niemand zuständig.

Undurchsichtige Geldanlagen, von Verkaufsvorgaben und Provisionshunger getriebene Beratungsgespräche in den Banken, Vertrauenskrise auf den Finanzmärkten - huhu: War da mal was? Hatte uns die Politik im Zuge von Lehman-Pleite und Sparerpanik nicht etwas versprochen? Mehr Transparenz und mehr Kontrolle? Mehr Anleger- und Verbraucherschutz gar?

Wer sich heute ansieht, wie die Banken und Sparkassen nun einseitig neue Allgemeine Geschäftsbedingungen diktieren können, muss sich schon wundern: Für die Kontrolle ist offenbar niemand zuständig. Das Verbraucherschutzministerium verweist an das Bundesfinanzministerium, wo auch niemand auf dem Laufenden ist. Die Bundesfinanzaufsicht tippt auf das Bundeskartellamt, das aber seit Jahren nicht mal mehr die wettbewerbsrechtliche Komponente überprüfen muss. In den Fraktionen gibt man sich interessiert, ist aber überfordert.

Jeder einzelne Bankkunde sieht sich dieser Tage mit zig Seiten juristischem Machwerk bombardiert, das seine Beziehungen zu seinem Geldinstitut neu regelt. Dass der Papierstoß bei den allermeisten sofort in der blauen Tonne landet, ist klar. Schon in der ersten, womöglich gar nicht mal so großen Bewährungsprobe - denn vielleicht, wenn auch wenig wahrscheinlich, lassen sich die Banken gar nichts zu Schulden kommen - streckt der politische Verbraucherschutz die Waffen: Er weiß schlicht nicht, ob es ein Problem gibt. Hier muss Verantwortung verordnet werden: Verbraucherschutz gehört mit in die Bundesfinanzaufsicht - und damit basta!

Bis dahin bleiben wieder einmal nur die Verbraucherzentralen. Und denen fehlen Mittel und Personal. Wenn ihre Etats also nicht massiv aufgestockt werden, kann die neue Bundesregierung gleich ein Ermächtigungsgesetz für die Banken unterschreiben. Ein Entwurf liegt bestimmt schon in der Schublade.

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