Kraftwerk Moorburg wird wahrscheinlicher

Das Hamburger Oberverwaltungsgericht vermutet, dass das geplante Steinkohlekraftwerk in Hamburg-Moorburg durch eine Fischtreppe in der Elbe entschärft werden könnte. Eine Genehmigung rückt damit näher

Die wasserrechtliche Genehmigung des geplanten Kohlekraftwerks in Hamburg-Moorburg ist einen Schritt näher gerückt. In einem am Dienstag veröffentlichten Hinweisbeschluss teilte das Hamburger Oberverwaltungsgericht mit, dass das Projekt des Energieversorgers Vattenfall seiner vorläufigen Einschätzung nach nicht auf Verträglichkeit mit dem europäischen Naturschutzrecht geprüft werden müsse. Für die Grünen (GAL), die in Hamburg zusammen mit der CDU regieren, ist das eine Enttäuschung, hoffen sie doch, dass sich das Vorhaben mit Hilfe des Wasserrechts stoppen lässt.

Das Gericht hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, wie eine Fischtreppe im Wehr Geesthacht zu bewerten ist. Vattenfall will sie bauen, falls das Kraftwerk genehmigt wird. Das OVG versteht die Fischtreppe als Schadensminderung. Sie werde wohl verhindern, dass ein nach der EU-Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Richtlinie geschütztes Gebiet oberhalb der Staustufe beeinträchtigt werde. Sollte die Fischtreppe funktionieren, würden trotz des Kraftwerks nicht weniger Wanderfische oberhalb des Wehrs ankommen.

Die Umweltbehörde wie auch der Umweltverband BUND argumentieren dagegen, die Fischtreppe gleiche die Schädigung der Fischbestände durch das Kraftwerk aus – eine juristische Spitzfindigkeit mit Folgen. Gilt die Treppe als Ausgleichsmaßnahme, muss das Kraftwerk auf Verträglichkeit mit der FFH-Richtlinie geprüft werden. Nach Ansicht des BUND müsste eine Fischtreppe sogar unabhängig vom Kraftwerk gebaut werden, um die FFH- und die Wasserrahmenrichtlinie einzuhalten.

Nach Ansicht der SPD-Bürgerschaftsabgeordneten Monika Schaal ist offen geblieben, ob die Fischtreppe die vom Kraftwerk verursachten Schäden für die Elbe und den Fischbestand wieder gutmachen könne. Der Hinweisbeschluss betreffe nur einen Teilaspekt des wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens.GERNOT KNÖDLER

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