Gefährliches Urteil

Schleswiger Oberlandesgericht lehnt Antrag auf Sicherheitsverwahrung für Sexualstraftäter ab

Für einen als gefährlich eingestuften Sexualstraftäter darf nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig nachträglich keine Sicherungsverwahrung angeordnet werden. Das OLG habe eine Anordnung des Erlasses eines Unterbringungsbefehls abgelehnt, teilte das Gericht am Freitag mit. Schleswig-Holsteins Justizminister Uwe Döring (SPD) bedauerte die Entscheidung.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den 61-Jährigen eine nachträgliche Sicherungsverwahrung beantragt. Der Straftäter war im Juli 2004 zu fünf Jahren Haft unter anderem wegen schwerem sexuellen Missbrauchs eines Kleinkindes, seiner Stieftochter, verurteilt worden. Zwei Gutachter hatten den 61-Jährigen daraufhin als gefährlich eingestuft.

Im Lübecker Strafvollzug hatte er sich den Einschätzungen zufolge zudem als nicht therapierbar erwiesen. Dennoch hob der Bundesgerichtshof (BGH) die ausgesprochene Sicherungsverwahrung auf, weil Fristen verstrichen waren. Dies war eingetreten, weil einer der Sachverständigen dauerhaft krank war.

Einen erneuten Antrag auf die Sicherungsverwahrung lehnte das OLG ab und folgte damit dem Beschluss des Landgerichts Kiel vom 6. Oktober. Neue Erkenntnisse über die Gefährlichkeit des Verurteilten in diesem Sinne seien nach den Hauptverhandlungen in den früheren Verfahren nicht zutage getreten, hieß es in der Begründung.

Zudem äußerte der II. Strafsenat erhebliche Zweifel, ob der Erlass eines Sicherungshaftbefehls noch verhältnismäßig sei, da die aufhebende BGH-Entscheidung bereits am 11. September 2007 ergangen war, der Antrag auf Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung aber erst zum 29. September 2008 gestellt wurde. DPA