Geldbußen wegen VW-Gesetz

Mit einem Ultimatum will die EU-Kommission die Bundesregierung zwingen, Sonderrechte des Landes Niedersachsen im neuen VW-Gesetz zu kippen. Die Behörde trieb am Donnerstag in Brüssel das laufende Verfahren wegen der Verletzung von EU-Recht weiter in Richtung einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Berlin muss innerhalb von zwei Monaten reagieren. Das höchste EU-Gericht kann Zwangsgelder bis zu 100.000 Euro pro Tag der Zuwiderhandlung gegen Deutschland verhängen.

Die Bundesregierung will an der Neufassung des VW-Gesetzes mit den Extrarechten für Niedersachsen festhalten. Am heutigen Freitag wird der Bundesrat abschließend das neue VW-Gesetz beraten. Die Zustimmung der Länderkammer gilt als sicher. In Hannover sagte ein Sprecher der Landesregierung: „Das geänderte VW-Gesetz ist uneingeschränkt europarechtskonform.“

Die EU-Kommission stößt sich daran, dass auch die jüngst beschlossene Neufassung des Gesetzes Niedersachsen ein Vetorecht in der VW-Hauptversammlung gibt. „Wir beharren darauf, dass die 20 Prozent Sperrminorität (für das Land Niedersachsen) gegen EU-Recht verstoßen“, sagte der Sprecher von EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy. Nach dem deutschen Aktienrecht ist eine Sperrminorität erst bei einem Anteil von mindestens 25 Prozent möglich. Hannover hält nur rund 20 Prozent. DPA