Immer im Dienst

Eine schlechte Einführung in Computerprogramme ist nicht strafbar, befand am Montag das Verwaltungsgericht Osnabrück. Nur für eine Vertrauensstörung muss ein ehemaliger Osnabrücker Hauptkommissar jetzt zahlen

Schlechte Arbeit darf nicht bestraft werden. Dieser Ansicht war das Verwaltungsgericht Osnabrück am Montag in einem Disziplinarverfahren gegen den ehemaligen Leiter des Wirtschaftskommissariats der Polizei Osnabrück. Die Polizeiinspektion hatte den Antrag gestellt, die Gehaltsstufe des Angeklagten wegen einiger Dienstvergehen von A13 auf A11 zu senken. Am Ende blieben von den neun Anklagepunkten aber nur zwei übrig.

Angefangen hat die Geschichte 2006. Damals wurde der Angeklagte vom Landgericht Osnabrück verurteilt, weil er private Gespräche über sein Diensttelefon geführt hatte. 2007 wurde dann ein weiteres Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet. Dieses Mal lautete der Vorwurf, er habe seinen Dienstwagen in der Mittagspause für private Fahrten genutzt.

Das konnte am Montag nicht bestätigt werden. Die Klagevertreter der Polizei hatten dem Angeklagten vorgeworfen, 50 private Fahrten zum Mittagessen gemacht zu haben. Das bestritt der Angeklagte. Er gab zwar zu, mit dem Wagen zum Essen gefahren zu sein. Das sei aber immer in Verbindung mit dienstlichen Zwecken gewesen.

Die Aussage des Angeklagten sei „nicht zu widerlegen“, sagte der Richter. „Wenn die Polizei dem Angeklagten private Fahrten nachweisen will, muss sie dienstliche Zwecke ausschließen können.“ Auch andere Anklagepunkte schmolzen während des Verfahrens dahin. Dass der Angeklagte in ein Computerprogramm in seinem Kommissariat unzureichend eingeführt habe und die Asservatenkammer mangelhaft betreut habe, sei „lediglich eine schlechte Erfüllung seiner Aufgaben“, so der Richter.

Übrig blieb eine Vertrauensstörung, die das Gericht als Dienstvergehen ahndete: Vor einem Kreis aus rund 30 Kollegen hatte der Angeklagte behauptet, der Osnabrücker Polizeipräsident habe seinen Fahrer mit dem Dienstwagen zum Flughafen Frankfurt geschickt, damit der dort private Bestellungen aus Thailand für ihn abhole. Der Fahrer hatte aber schon zuvor ausgesagt, er habe die Fahrt in seiner Freizeit unternommen.

Dass der Angeklagte das vor Kollegen behauptet hatte, wurde ihm zum Verhängnis. Wenn er so etwas glaube, müsse er den Präsidenten selbst darauf ansprechen, erklärte der Richter. „Aber nicht halb-öffentlich vor 30 bis 40 Personen.“ Das sei ein Verstoß gegen die vertrauensvolle Zusammenarbeit. Dafür muss der Mann nun zahlen: Für vier Monate wird seine Pension um 10 Prozent gekürzt. ANNE REINERT