Ermittlungen gegen Pastörs

Keine gute Nachricht für Udo Pastörs. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken überprüft, ein Ermittlungsverfahren gegen den NPD-Fraktionschef Mecklenburg-Vorpommerns einzuleiten. Pastörs hatte in einer Rede bei der NPD im Saarland über die „Judenrepublik“ und die türkischen Männer mit ihren „Samenkanonen“ gewettert, die die Deutschen zur Minderheit im eigenen Land machen wollten.

Fast wären seine Worte außerhalb der Veranstaltung am Aschermittwoch in Saarbrücken ohne Nachhall geblieben. In der Szene hatten aber Besucher der Veranstaltung im Internet angebliche Zitate veröffentlicht. Die NPD ahnte ein Nachspiel, Pastörs versicherte per eidesstattlicher Erklärung weder vom „Judenstaat, den es auszulöschen gilt,“ gesprochen zu haben, noch von „Krummnasen“.

Die Rede wurde jedoch von Kamerateams mitgeschnitten. Nachfragen des NDR und der taz offenbarten die Aussagen. Die Staatsanwaltschaft erklärte, dass möglicherweise Volksverhetzung begangen wurde. Vorermittlungen sollen laufen. Die Aufhebung der Immunität des NPD-Fraktionschefs sei beantragt. Folgt binnen 48 Stunden kein Widerspruch verliert Pastörs diesen Rechtschutz. Verurteilungen wegen Körperverletzung und Volksverhetzung sind bei der NPD kein Makel. Für Pastörs aber könnte sich ein solches Verfahren um den NPD-Bundesvorsitz nachhaltig auswirken, schließlich will er sich bürgernah und nett präsentieren. AS