Rechte Demo droht das öffentliche Leben stillzulegen

AUFMARSCH Das Verwaltungsgericht Schleswig hebt das Verbot für die Pinneberger Neonazi-Demo auf

Das Verwaltungsgericht in Schleswig hat das Verbot des Nazi-Aufmarschs in Pinneberg am kommenden Samstag aufgehoben. Im einem „Tenorbeschluss“ verpflichtete das Gericht die Versammlungsbehörde, den Rechten den Marsch „gegen Überfremdung“ durch die Unterelbe-Kreisstadt zu gestatten. Dass militante Autonome Nationalisten teilnehmen würden, sei nur eine „Vermutung“. Ob der Landrat, der das Verbot einst durchgesetzt hatte, Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht einlegt, ist noch unklar.

Indes wächst der Unmut in Pinneberg: So muss am Samstag der Wochenmarkt ausfallen, da die Polizei den Marktplatz als Parkraum für Einsatzfahrzeuge beansprucht. Viele Geschäfte bleiben geschlossen. Auch gilt der Schutz eines Gospel-Festivals in der Rübenkamphalle momentan als nicht gewährleistet.

Nach der Pinnberger Verkehrsgesellschaft (PVG) hat nun auch die Kreisverkehrsgesellschaft (KVIP) eine Vereinbarungen unterzeichnet, keine Busse zur An- und Abreise der Neonazis zur Verfügung zu stellen. Auch der S-Bahn Hamburg liegt eine solche Vereinbarung der Bahn-Gewerkschaften Transnet, GDBA und GDL zur Unterzeichnung vor. Für den Fall einer polizeilichen Beschlagnahme von Zügen soll es dadurch allen S-Bahn-FahrerInnen freigestellt sein, so der Kontrakt-Entwurf, „bei Fortzahlung des Lohnes, die Arbeit niederzulegen und die Beförderung zu verweigern“. PEMÜ